News

Aktuelles

Aal | Allgemeinverfügung zur Festlegung der Schonzeit für die erwerbsmäßige Fischerei


Neue Allgemeinverfügung  zum Verbote  der Aalfischerei in Küstengewässer

Allgemeinverfügung


1. Zum Schutz des Europäischen Aals (Anguilla anguilla) in allen Lebensstadien ist jede Beteiligung an
erwerbsmäßigen Fischereitätigkeiten, gezieltes Fangen oder Anbordhalten von Europäischem Aal im Zeitraum
vom 01.09.2024 bis 28.02.2025 verboten. Unbeabsichtigte Beifänge von Europäischem Aal sind unter allen
zumutbaren Anstrengungen zu minimieren und nach Möglichkeit zu vermeiden. Unbeabsichtigt gefangenen
Aalen darf kein Leid zugefügt werden; sie sind umgehend wieder freizusetzen.

2. Dieses Verbot gilt landwärts der Basislinie nach Anlage 1 zu § 16 Abs. 3 Nds. FischG und damit
insbesondere auch in folgenden Küstengewässern:
- Elbe unterhalb der Landesgrenze gegen Hamburg,
- Oste unterhalb der nördlichen Grenzen der Feldmark Oberndorf,
- Weser unterhalb der Landesgrenze gegen Bremen, (Grenze der Stadt Bremen),
- Hunte unterhalb der Verbindungslinie der Deichscharten bei Huntebrück,
- Ems unterhalb der Papenburger Schleuse,
- Leda unterhalb des Sperrwerks

Weiteres zur Allgemeinverfügung folgend im Link:  

https://www.verkuendung-niedersachsen.de/ndsmbl/2024/374/

 

Glasaalbesatz an der niedersächsischen Elbe


Der Landesfischereiverband Niedersachen konnte auch wieder in diesem Jahr am 06. März 2024 in Kooperation mit dem Verein für Gewässerschutz Lüneburg (VFGL e.V., früher: Gemeinschaftsinitiative Elbefischerei) erfolgreich seinen Beitrag zur Wiederauffüllung des europäischen Aalbestandes leisten.

126 kg Glasaale an über 100 Besatzstellen der niedersächsischen Elbe und deren Nebengewässern wurden schonend besetzt. Die Bedingungen waren aufgrund der vorangegangenen Hochwassersituation etwas ungünstiger als sonst, doch letztendlich kein Problem für die engagierten Helferinnen und Helfer der Angelvereine, Fischereirechtsinhaber und Fischer.

Die Koordination von Besatz und Helfern übernahm routiniert die Landwirtschaftskammer Niedersachen. Die Kosten der Besatzaktion 2024 liegen bei 40.000 Euro. Hiervon wurden 60 Prozent aus dem vom Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) und vom Land Niedersachsen gefördert.

Bei Interesse weitere Infos zur Lebensweise und zu unterstützenden Maßnahmen für den Aal auf www.aaltaxi.de

EMFAF Richtlinie & -Antrag Veröffentlicht


Die Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) gestaltet die Europäische Union und das Land Niedersachsen auch in der neuen Förderperiode 2021-2027 mit dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF).  

Mit der Veröffentlichung der Richtlinie zur Binnenfischerei- & Aquakultur ist es den niedersächsischen Betrieben wieder möglich Förderanträge zu stellen. Wesentliche Änderungen der Richtline betreffen die finanzielle Förderung von Betrieben, welche Ausbilden. Des Weiteren werden u.a. Unternehmen unterstützt die Transformationen hin zu einer klima- und umweltverträglicheren Binnenfischerei & Aquakultur anstreben.

Weitere Informationen können der Förderrichtlinie und dem Förderantrag entnommen sowie über die Geschäftsstelle des Landesfischereiverbandes  Nds. e.V. eingeholt werden. 

Fischerei-Förderung Verarbeitung & Vermarktung in Niedersachsen


Die Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) gestaltet die Europäische Union und das Land Niedersachsen auch in der neuen Förderperiode 2021-2027 mit dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF).  

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen wird weiterhin für die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen sowie zur Verbesserung der Infrastruktur von Fischereihäfen“ zuständig sein.

Weitergehende Informationen sind in dem folgenden Link zu entnehmen. Die Antragsunterlagen sowie die Richtlinie stehen im Downloadbereich zum Herunterladen folgend zur Verfügung :

https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/agrarfoerderung/news/14834_Fischerei-Foerderung_in_Niedersachsen

PM zur Salzeinleitung in die Oberweser


Landtagsabgeordneter Pascal Leddin zu Besuch bei der Forellenzucht Benecke


Am Donnerstag den 11.05.23 trafen sich Vertreter des Landesfischerei- verbandes Nds. e.V. mit dem Landtagsabgeordneten und Fischereipolitischen Sprecher der Grünen Pascal Leddin an der Teichwirtschaft Klein Hesebeck, bei Bad Bevensen, um aktuelle Themen der Sparte "Forelle" zu besprechen. Bei dem Betriebsrundgang, geführt durch die Familie Benecke, konnten Informationen bezüglich der Generationsnachfolge, der Standortsicherung sowie der technischen Weiterentwicklungen von Durchflussanlagen zur Salmonidenerzeugung ausgetauscht werden.
Wir danken Herrn Leddin für sein Interesse und Engagement sich innerhalb der Praxisbetriebe zu informieren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bild: v.l. Pascal Leddin MdL, Julian Benecke                                                       (Quelle: F. Semmler)

Pressemitteilung zur Falschaussage des BUND


BUND tätigt Falschaussage zu Aalbesatzmaßnahme

Am vergangenen Mittwoch den 15. März in Bleckede an der Elbe haben Fischereiberechtigte zur Bestandsstützung eine Glasaalbesatzaktion mit 300.000 Individuen im niedersächsischen Elbesystem durchgeführt. In Bleckede vor Ort anwesend war ein Team des NDR, welches für „Hallo Niedersachsen“ und NDR Hörfunk am selben Tag berichtete. Im Rahmen dieser Berichterstattung wurde eine Kritik vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) mit eingespielt, nach deren Auffassung ein Großteil der Glasaale beim Fang und der Hälterung verstirbt. So kritisierte Frau Kahl (BUND Hamburg) die Besatzmaßnahme in einem TV Beitrag und beziffert die Sterblichkeit aller gefangenen Glasaale auf über 82 % - eine fatale und falsche Aussage! Der NDR wird gebeten, die niedersächsische Fischerei in den nächsten Beiträgen entgegen der Falschbehauptung des BUND zu rehabilitieren.

Finanzielle Entlastung für Aquakulturunternehmen


In einer Pressemitteilung vom 03.03.02023 informiert das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium über die Freigabe von finanziellen Mittel zur Milderung der letztjährigen Kostensteigerungen in der Aquakultur. Antragsberechtigt sind alle Aquakultursparten, welche Fische und Krebstiere zum menschlichen Verzehr erzeugen, ihren Betriebssitz in Niedersachsen haben und den Artikel 10 der EMFF Verordnung erfüllen. Gefördert werden anteilig die in 2022 gestiegenen Betriebskosten für Futter und Sauerstoff. Die gestiegenen Energiekosten bleiben unberücksichtigt, da diese über das Niedersächsische Wirtschaftsministerium entlastet werden.

Link zur Pressemitteilung des Landwirtschaftsministeriums: Klick

Link zur Antragstellung für Futter & Sauerstoff: Klick

Link zur Antragstellung für Energie: Klick

 

Neue Regelungen zur Aalfischerei 2023 & 2024


Die Europäische Union veröffentlichte am 30.01.2023 den/ die alljährlichen TAC & Quoten Verordnung, welche bis zum 31.01.2024 gelten. Danach erfährt die Freizeitmäßige- & Erwerbsfischer auf alle Lebensstadien des europäischen Aals in den Küstengebieten erhebliche Einschränkungen.

Änderungen für die Angelfischerei

Der Fang von europäischen Aalen in den Küstengewässern (landeinwärts der Basislinie bis zu den Gewässergrenzen nach Anlage 1 zu § 16 Abs. 3 Nds. FischG) ist ab sofort verboten.

Dies betrifft auch die in die Nordsee mündenden Fließgewässer:

  • Elbe       unterhalb der Landesgrenze gegen Hamburg
  • Oste      unterh. der nördlichen Grenzen der Feldmark Oberndorf
  • Weser   unterh. der Landesgrenze gegen Bremen
  • Hunte    unterh. der Verbindungslinie d. Deichscharten bei Huntebrück
  • Ems       unterh. der Papenburger Schleuse
  • Leda      unterh. des Sperrwerks

Änderungen für die Erwerbsfischerei

Die national festgelegte Schonzeit für den europäischen Aals wird auf 6 Monate verlängert und tritt mit einer Allgemeinverfügung durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung in Kraft. Eine Festlegung der Verlängerung des temporären Fangverbotes ist noch nicht erfolgt und wird gesondert veröffentlicht.

Weitere Informationen 

Neugründung „Verein zum Schutz der aquatischen Biodiversität und Kulturlandschaften“


Am 28.09.2022 wurde im Restaurant Teichgutschänke in Teichgut-Wahrenholz der Verein zum Schutz der aquatischen Biodiversität und Kulturlandschaft gegründet. Die Initiative und der fachliche Anstoß, für die Entwicklung eines gemeinnützigen Naturschutzvereins, ging von Vorstand und Geschäftsstelle des Landesfischereiverbandes Niedersachsen e.V. aus. Zweck dieses gemeinnützigen Vereins ist es, den Schutz und der Pflege wertvoller aquatischer Lebensräume sowie deren Flora und Fauna zu fördern. Dabei sollen die kulturhistorischen Erkenntnisse sowie die Bewahrung des Kulturerbes der Binnenfischerei und Teichwirtschaft ebenfalls eine besondere Berücksichtigung finden. Zur ersten Vorsitzenden wurde die Fachtierärztin für Wildtiere, Anja Reckendorf (Bild Mitte), als stellvertretende Vorsitzende wurden die beiden Fischwirtschaftsmeister Christan Lodder (Bild rechts) und Alexander Meyer (Bild links) gewählt.